Es geht um die Wurst

Es geht um die Wurst!

 
 

Wir alle sind im Schachverein um Schach zu spielen. Das dürfte klar sein. Auch das Vereinsleben und die Turniere machen Spaß und ich möchte nichts davon missen. Anders sieht es da schon mit der Jahreshauptversammlung aus. Alle Jahre wieder ist sie ein nötiges Übel, bei dem Organisatorisches besprochen wird, Kassenwarte mit Zahlen um sich werfen und diverse Abstimmungen vorgenommen werden. Zugegebenermaßen gibt sich unser erster Vorsitzender immer sehr viel Mühe und seine Jahresrückblicke sind wirklich jedes Jahr gelungen und warmherzig. Trotzdem... so manches mal habe ich während der Hauptversammlung wehmütig zu den verwaisten Brettern geschielt.

Dieses Jahr aber war alles anders. Nicht nur, weil mich das Schreiben der Protokolle beschäftigt, oder weil die Pandemie dafür gesorgt hat, dass die Jahreshauptversammlung sich quasi gleich um zwei vergangene Jahre kümmern mußte, sondern auch, weil die diesjährige Versammlung so viel Alltagskomik zu bieten hatte, dass Loriot es nicht hätte besser schreiben können und ich vor Lachen bald geplatz wäre.

Im Rahmen der Kassenprüfung ist ein, meiner Meinung nach, sehr kreativer Eigenbeleg aufgetaucht. Eine Meinung, die die Prüfer nicht geteilt haben, im Gegenteil der Beleg brachte sie sogar ziemlich aus der Fassung. Eins unser Mitglieder (ich nenne hier mal lieber keine Namen....) hatte für das Buffett des Sommerfestes eine Packung Würstchen gekauft und die dem Verein in Rechnung gestellt. Um das nachzuweisen hat er die Würstchenpackung kurzerhand auf den Kopierer gelegt und abgelichtet. Auf der Kopie stand Kaufpreis und Datum vermerkt.

Ist das nun ein Eigenbeleg? Oder unverschämt? Oder Kunst? Es entbrandete eine wilde Debatte, in der es wirklich und wahrhaftig um die Wurst ging. Einer von den Momenten im Leben, wo man sich fragt, ob das nun wirklich ernst gemeint ist oder ob irgendwo die versteckte Kamera lauert. Ich persönlich finde ja, die Würstchen waren eindeutig identifizierbar. Immerhin lag ja quasi ein Fahndungsfoto vor!

Tatsächlich sagt die Rechtssprechung, dass Eigenbelege nicht einer bestimmten Form entsprechen müssen (ob sie mit dieser Aussage allerdings auch an so ausgefallene Belege wie den hier vorliegenden gedacht haben, ist zugegebenermaßen fraglich).

 

1:0 für die kopierten Würstchen also!